Bestimmung des Natriumgehaltes von Wasserproben in akkreditertem Wasserprüflabor gemäß technischem Verfahren der Trinkwasserverordnung
- Artikel-Nr.: FJ-Wasser-TVO-Natrium
Was ist der Natrium Wassertest gemäß TVO?
In einem akkreditierten Wasserprüflabor wird mit diesem Wassertest gemäß Trinkwasserverordnung und nach dem dort vorgeschriebenen technischen Verfahren der Natriumgehalt in Ihrer Wasserprobe bestimmt.
Unter Einsatz modernster Analysetechnologie wird Ihre Wasserprobe ausgewertet. Hochsensible ICP-MS Analyse sichert hierbei präzise Prüfergebnisse.
Wie sieht das Analyseergebnis aus?
Sie erhalten einen einfachen, anschaulichen Prüfbericht, der Ihnen ein eindeutiges, leicht verständliches Ergebnis liefert.
Sie können Ihren Prüfbericht einfach online durch die Eingabe Ihres individuellen Probencodes auf MeinAnalyseBericht.De abrufen.
Auf der gleichen Seite können Sie eine kostenfreie Benachrichtigungsfunktion aktivieren, die Ihnen das Vorliegen Ihrer Messergebnisse mitteilt. Sie können sich dort auch kostenfrei für die automatische Zustellung Ihrer Messergebnisse per Email oder FAX entscheiden.
Sie erhalten Ihre Messergebnisse innerhalb von 7-15 Tagen nach Probeneingang im Labor.
Wie kann ich die Analyse beauftragen und was erhalte ich?
Ganz einfach! Nur oben auf dieser Seite die gewünschte Anzahl an Tests eingeben, Zahlungsmethode auswählen, Bestellung absenden - FERTIG!
Nach Bestell- bzw. Zahlungseingang senden wir Ihnen umgehend ein Wassertest-KIT zur selbstständigen Probenentnahme zu. Enthalten sind 1 Probenahmegefäß, eine einfache Anleitung zur Probenentnahme, ein Probenahmeprotokoll und eine voradressierte Rücksendebox zur Einsendung der Wasserprobe an unser Wasserprüflabor.
Bitte beachten Sie, dass bei diesem Wasseranalyse Angebot die Probe von Ihnen entnommen werden muss.
Nach deutscher Rechtssprechung handelt es sich somit um eine nicht zertifizierte Probenahme -Eigenentnahme-,
welche ausschließlich Ihren persönlichen Zwecken dient und nicht amtlich ist.
Die Trinkwasserverordnung setzt grundsätzlich voraus, dass Untersuchungen, welche für behördliche oder
gerichtliche Zwecke dienen prinzipiell von einem zertifizierten Probenehmer entnommen werden müssen.
Durch die selbstständige Entnahme handelt es sich somit rechtlich um eine orientierende Untersuchung, unabhängig welches
Untersuchungsverfahren verwendet wird.
Somit gilt daher, dass es sich bei dieser Analyse um eine orientierende Untersuchung der eingeschickten Wasserprobe handelt,
welche nicht auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung durchgeführt wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung dienen zur
Orientierung über die chemische Beschaffenheit des Wassers und können beispielsweise der Hausverwaltung,
den Wasserwerken oder dem Gesundheitsamt zur Bewertung vorgelegt werden.
Eine behördliche oder gerichtliche Anerkennung der Untersuchungsergebnisse ist ausgeschlossen.